Wir finden die meist winzig klein gedruckten E-Nummern auf der Rückseite von Produktverpackungen in der Zutatenliste. Sie sind Abkürzungen für verschiedenste Lebensmittelzusatzstoffe, die in der EU zugelassen sind. Das „E“ steht dabei für Europa. Inzwischen sind in der Europäischen Union über 300 verschiedene Zusatzstoffe bzw. E-Nummern in Lebensmitteln zugelassen. Dabei sind die über 2000 Aromastoffe, die in der EU zugelassenen sind, noch nicht mal mit einberechnet. Vor allem in hoch verarbeiteten Produkten, sogenanntem „Fake-Food“ findet man eine Vielfalt an E-Nummern.
Die Zusatzstoffe in der Herstellung von Lebensmitteln übernehmen verschiedenste Funktionen. So machen Farbstoffe deinen Erdbeerjoghurt farbenfroher (obwohl er das aufgrund der Erdbeeren alleine in ihm so gar nicht wäre) und Verdickungsmittel die Konsistenz des leckeren Eis im Sommer noch etwas cremiger (um wertvolle Sahne vorzutäuschen).
Geschmacksverstärker sorgen in Gerichten wie einer Tomatensuppe aus der Tüte für den Geschmack bzw. verstärken diesen. Leider wird diese Funktion meist dazu genutzt, qualitativ mangelhafte Rohstoffe zu überdecken bzw. komplett an Rohstoffen zu sparen. Ein Geschmack wird vorgetäuscht, der womöglich ohne Geschmacksverstärker und Aromen niemals da gewesen wäre. So bekommen selbst die unreifen Tomaten, die sonst niemand genüsslich essen würde, in der Instantsuppe noch einen kräftigen Geschmack – bedenklich! Aber Zusatzstoffe werden nicht nur für die Optimierung von Geschmack, Aussehen und Konsistenz genutzt, sondern auch um Lebensmittel länger haltbar zu machen. Antioxidationsmittel z. B. verhindern, das Fette und Öle ranzig werden, während Konservierungsstoffe beispielsweise das Wachstum von gesundheitsschädlichen Organismen im Essen hemmen.
Die Kennzeichnung aller genutzten Zusatzstoffe im Produktherstellungsprozess bleibt für die Verbraucher*innen jedoch manchmal ein Buch mit sieben Siegeln. Grund dafür ist, dass Zusatzstoffe, die im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr haben, aber im Herstellungsprozess verwendet wurden, nicht deklarationspflichtig sind. Beispielsweise wird Gelatine verwendet, um die Trübstoffe aus dem naturtrüben Apfelsaft zu binden, um klaren Saft zu erhalten. Auf der Zutatenliste muss die Gelatine, die nach diesem Prozess entfernt wird, jedoch nicht aufgelistet werden. In unserem Blogbeitrag über die nicht-deklarationspflichtigen Verarbeitungsstoffe in Lebensmitteln findest du noch mehr zu dem Kennzeichnungs-Wirrwarr.
Um eine grobe Übersicht zu geben, können die Zusatzstoffe in folgende Kategorien eingeteilt werden:
Doch so hilfreich und harmlos diese Funktionen auch klingen, nicht alle dieser Zusatzstoffe haben nur gute Eigenschaften. Viele von ihnen stehen unter dem Verdacht, Allergien auszulösen und Krankheiten wie Asthma, Neurodermitis und sogar Krebs zu begünstigen. E 104 (Chinolingelb), z. B. in Götterspeise, Kaugummis und Räucherfisch enthalten, steht unter dem Verdacht, das Krebsrisiko zu erhöhen und kann allergieauslösend wirken. Ähnlich sieht es bei E 110 (Gelborange) aus. Dieser färbt z. B. Weingummis und manche Käsesorten ein. Er löste in Tierversuchen Nierentumore aus und kann bei Menschen allergieauslösend sein. Besonders für Menschen mit Vorerkrankungen können Zusatzstoffe negative Folgen haben. Aber es gibt auch harmlose Zusatzstoffe! Beispielsweise E 290, bei dem es sich um einfache Kohlensäure handelt oder E 300, welche für Ascorbinsäure, also Vitamin C steht. Allen, die nun die eigenen Regale durchforsten und wissen möchten, ob die enthaltenen Zusatzstoffe in dem morgendlichen Brotaufstrich und dem leckeren Joghurt für die Mittagspause bedenklich sind, ist hiermit geholfen: Die Verbraucherzentrale bringt immer wieder neue Auflagen einer Broschüre über die Lebensmittelzusatzstoffliste heraus. In dieser werden die Zusatzstoffe nicht nur aufgelistet sind, sondern auch ihre Funktion(en) erklärt und auf ihre gesundheitliche Bedenklichkeit hin bewertet. Eine etwas modernere Version davon bietet die unabhängige App „YUKA“, in welcher du einfach den Barcode der Produkte scannen kannst und dann eine Bewertung und Auflistung der Zusatzstoffe, wie auch der Nährstoffe bekommst.
Etwa die Hälfte aller Zusatzstoffe werden als unbedenklich eingestuft. Doch was ist mit der anderen Hälfte? Die gesundheitliche Unbedenklichkeit wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegt. Anhand des ADI-Wertes (acceptable daily intake) wird angegeben, welche Menge des Zusatzstoffes täglich und lebenslänglich aufgenommen werden kann, ohne dass dadurch unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Doch wenn du häufiger und in rauen Mengen diese Zusatzstoffe isst, kann es trotzdem zu negativen Wirkungen kommen. Und bei Kindern wirken manche Stoffe sogar anders als bei Erwachsenen. Farbstoffe wie E 102 und E 122 können beispielsweise bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen führen. Aus diesem Grund müssen Lebensmittel mit diesen Zusatzstoffen mit dem Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ gekennzeichnet werden. Explosionsgefahr besteht wohl nicht, aber wir sehen es kritisch, dass nicht aufgelistet werden kann, wie verschiedene Zusatzstoffe miteinander im Körper reagieren.
Deklaration von Zusatzstoffen in der Zutatenliste
Es gibt zwei Möglichkeiten für herstellende Unternehmen, die Zutaten aufzulisten.
- Funktion und Name
- Funktion und E-Nummer
In der Liste kann also beispielsweise für den Einsatz des Geschmackverstärkers Mononatriumglutamat mit der Nummer E 621 Folgendes zu finden sein:
- Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat oder
- Geschmacksverstärker E 621
Checke doch mal die Zutatenliste auf deinen Lebensmitteln oder Getränken.
Um diese Gefahr zu umgehen, bietet es sich an, mehr Real-Food zu essen und somit die Aufnahme von Zusatzstoffen zu reduzieren.
Unsere Tipps dazu sind folgende:
- Kaufe bevorzugt frische und wenig verarbeitete Lebensmittel. In unserer Podcastfolge # 20 „Herz & Verstand: "Real Food" braucht der Körper“ berichtet Rike von der praktischen 80:20-Regel für den Einkauf. Und in unserem Blogpost „WISSEN(SCHAFT) FÜR ALLE: ECHTES ESSEN FÜR DIE GEWICHTSABNAHME“ erfährst du, warum die unverarbeiteten Lebensmittel sogar für das gesunde Gewicht entscheidend sind.
In unseren Rezepten erfährst du, wie du einfach selbst deine Speisen zubereiten kannst.
- Bevorzuge Bio-Produkte, denn diese dürfen nur rund 40 der über 300 Zusatzstoffe verwenden – und auch nur für sehr eng eingegrenzte Einsatzgebiete. Die Bio-Lebensmittel kommen mit wenigen bis keinen E-Nummern aus und schmecken mindestens genauso gut, wenn nicht sogar viel besser, weil sie den natürlichen Geschmack haben. Geschmacksverstärker wie E 621–E 625 sind zum Beispiel verboten. Was hinter den vielen Bio-Siegeln steckt, findet ihr im Blogpost "BIO IST NICHT GLEICH BIO".
- Nutze das Taschenformat der Lebensmittelzusatzstoffliste (enthalten in der Broschüre) der Verbraucherzentrale oder die App YUKA beim Einkaufen, um dir einen Überblick zu verschaffen, welche E-Stoffe harmlos sind und welche eher bedenklich.
(Saskia Neumeier)
Bild: © artursfoto / pixabay.com